Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU (französisch Carte bleue européenne) ist der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis bzw. ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt (Aufenthaltstitel) von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Der Begriff der Blue Card wurde durch den Think Tank Bruegel geprägt, analog zur Green Card in den USA und mit Bezug zum Blau der Europaflagge.

Die Blaue Karte EU fußt ursprünglich auf der Richtlinie 2009/50/EG und sollte insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Die innerhalb der Europäischen Kommission erwogenen Gründe für die Einführung dieser Karte waren das zukünftig erwartete Fehlen qualifizierter Personen in einigen Beschäftigungssektoren sowie die unterschiedlichen Modalitäten der Zulassung in den Mitgliedstaaten.[1] Gleichwohl ließ die Richtlinie die nationalen Zulassungsregeln unberührt. Die Richtlinie (EU) 2021/1883 vom 20. Oktober 2021 trat am 17. November 2021 in Kraft und löst die Richtlinie 2009/50/EG mit Wirkung zum 19. November 2023 ab.[2]

  1. Council adopts the „EU Blue Card“. (PDF; 125 kB) Europäische Kommission, 25. Mai 2009, abgerufen am 19. November 2010 (englisch, Pressemitteilung).
  2. Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates. Band 382, 20. Oktober 2021 (europa.eu [abgerufen am 15. November 2023]).

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