Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein Maß für die Menge von Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Gewichtsanteilen als g/kg (Promille) angegeben. Sie wird verwendet, um Aussagen über die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol abzuleiten. Die BAK kann in einer Blutprobe gemessen oder aus dem Ergebnis einer Atemalkoholbestimmung oder der Menge konsumierten Alkohols abgeschätzt werden. Die Entnahme einer Blutprobe kann richterlich erzwungen werden (in Österreich nicht erzwingbar – jedoch folgt rechtlich die gleiche Konsequenz, als ob man stark alkoholisiert gewesen wäre). Zur Bestimmung der BAK an Leichen darf das Blut nur aus der Leistenvene entnommen werden. Alternativ kann Augenkammerwasser verwendet werden.
In deutschen Laboren wird meistens der Ethanolwert der Probe in g/l angegeben und häufig auch nicht im Vollblut, sondern im Serum oder Plasma bestimmt. Für die Umrechnung in Promille bzw. g/kg Vollblut müssen daher zwei Faktoren berücksichtigt werden: die Dichte von Vollblut (1,057 g/ml) sowie Serum bzw. Plasma (1,026 g/ml) und der Verteilungskoeffizient Serum bzw. Plasma/Vollblut (1,2). Als Umrechnungsformeln erhält man:[1]
Die angegebenen Werte sind Durchschnittswerte, die einen normalen relativen Anteil von Blutzellen am Blutvolumen (Hämatokrit) annehmen. Allerdings ist dieser schon bei Frauen niedriger als bei Männern und kann bei Blutarmut (Anämie) noch stärker erniedrigt sein.