Als Bootleg wird im Bereich des Medienrechts eine Tonaufnahme oder ein Film bezeichnet, deren Vertrieb vom Rechtsinhaber nicht autorisiert wurde. Meist handelt es sich um Mitschnitte, die bei Konzerten entstanden sind – auch unautorisierte Kompilationen werden als Bootlegs vertrieben. Bootlegs sind Werke, die gelegentlich mit Schwarzpressungen verwechselt werden – Kopien, die in die Bereiche Produktpiraterie und Raubkopie fallen. Bootlegs sind überwiegend nicht autorisiert, jedoch gibt es auch autorisierte Mitschnitte.