Brandwand

Brandwand im Geschosswohnungsbau (vor Aufrichten des Dachstuhles)

Eine Brandwand oder Brandmauer (selten auch Brandschutzwand; früher auch Feuermauer und Brandgiebel[1]) ist eine Wand, die durch ihre besondere Beschaffenheit das Übergreifen von Feuer und Rauch von einem Gebäude oder Gebäudeteil zu einem anderen verhindern soll.[2] Diese Aufgabe muss die Brandwand auch dann erfüllen, wenn Löschwasser und Hitze auf sie einwirken oder andere Bauteile auf sie stürzen oder sie seitlich anstoßen.

Brandwände bilden einen elementaren Bestandteil des Brandschutzes von baulichen Anlagen. Aus diesem Grund werden Beschaffenheit und Erfordernis von Brandwänden baurechtlich geregelt.

  1. Oscar Mothes: Illustrirtes Bau-Lexikon, Band 1: A & B. Leipzig 1881, S. 465: Brandmauer. (Digitalisat)
  2. Simon/Busse: Bayerische Bauordnung – Kommentar, C.H. Beck Verlag, Art. 28 Seite 7

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