Bretton-Woods-System

Als Bretton-Woods-System wird die nach dem Zweiten Weltkrieg neu geschaffene internationale Währungsordnung mit Wechselkursbandbreiten bezeichnet, die vom US-Dollar als Ankerwährung bestimmt war. Es wurde ein System angestrebt, das die Vorteile eines flexiblen Wechselkurssystems mit denen eines festen vereinte.[1] Die tatsächliche Umsetzung folgte einem Vorschlag von Harry Dexter White (1892–1948).

Benannt wurde das System nach dem Ort Bretton Woods im US-Bundesstaat New Hampshire, wo die Finanzminister und Notenbankgouverneure bzw. -präsidenten von 44 Staaten der späteren Siegermächte[2] vom 1. bis zum 22. Juli 1944 zur Konferenz von Bretton Woods zusammenkamen und zum Abschluss das Bretton-Woods-Abkommen unterzeichneten. Zur Kontrolle und Durchsetzung des Abkommens wurden in der Folge die Bretton-Woods-Institutionen Weltbank und Internationaler Währungsfonds (IWF) als Organisationen der UN geschaffen.

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Bretton-Woods-System im Jahr ihrer Gründung 1949 bei und ratifizierte das Abkommen per Gesetz vom 28. Juli 1952 (gleichzeitig mit dem Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung).[3] Anfang der 1970er Jahre wurde das Bretton-Woods-Abkommen aufgegeben, die Institutionen bestehen jedoch mit teils veränderten Zuständigkeiten fort.

  1. Michael D. Bordo: The Bretton Woods International Monetary System: An Overview. In: Michael D. Bordo, Barry Eichengreen: A Retrospective on the Bretton Woods System. The University of Chicago Press, 1993, ISBN 0-226-06587-1, S. 5.
  2. Vgl. Glossar-Eintrag des Bundesfinanzministeriums
  3. Bundesgesetzblatt Teil II S. 637@1@2Vorlage:Toter Link/www.bgbl.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

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