Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz, betreffend die Einstellung von Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen |
Kurztitel: | Brotkorbgesetz (ugs.) |
Art: | Partikulargesetz |
Geltungsbereich: | Preußen |
Rechtsmaterie: | |
Erlassen am: | 22. April 1875 (PrGS. S. 194) |
Inkrafttreten am: | 26. April 1875 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Brotkorbgesetz wurde auf Veranlassung des Reichskanzlers und preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck 1875 im Kulturkampf zwischen Kaiserreich und katholischer Kirche vom Preußischen Landtag verabschiedet und von König Wilhelm I. verordnet. Kernstück des Gesetzes war die Sperrung aller Staatszuschüsse an kirchliche Einrichtungen der katholischen Kirche, um die Anerkennung der Kulturkampfgesetze durch die Kirche zu erzwingen. Bischöfe und Geistliche, die schriftlich diese Anerkenntnis leisteten, erhielten wieder die staatlichen Leistungen. Den Kirchen wurde damit der Brotkorb hoch gehängt. Das Brotkorbgesetz war eines von mehreren Gesetzen im Kulturkampf, mit denen Bismarck den Einfluss der katholischen Kirche zugunsten des Kaiserreiches zurückdrängen wollte. Bismarcks Vorhaben verzeichnete jedoch nur kleinere Erfolge.