In dem am 1. Juli 2011 in Deutschland eingeführten Bundesfreiwilligendienst (BFD)[1] engagieren sich Menschen (als Bufdis, BFDler oder Bundesfreiwillige bezeichnet) für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 1 BFDG). Ziel des BFD ist es unter anderem, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst im Gegensatz zu den Jugendfreiwilligendiensten, wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist.
Die zentrale Verwaltung wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wahrgenommen.