Die Bundesjugendspiele sind eine jährlich an deutschen Schulen und Auslandsschulen durchgeführte Sportveranstaltung. Die Teilnahme ist gemäß einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 1979 für die Jahrgangsstufen 1–10 verpflichtend.[1][2]
Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie in bestimmten Disziplinen (Leichtathletik, Turnen, Schwimmen) möglichst gute Leistungen erzielen. Meist wird ein leichtathletischer Dreikampf in den Disziplinen Werfen (im höheren Alter Kugelstoßen), Laufen (Sprint, Mittelstreckenlauf/Langstreckenlauf – z. B. 1000 Meter) und Sprung (Weitsprung/Hochsprung) durchgeführt.
Die erzielten Leistungen werden (im Wettkampfformat) mit Punkten bewertet. Wer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht, erhält als Anerkennung für die Leistung eine Siegerurkunde, ab einer bestimmten höheren Punktegrenze eine Ehrenurkunde. Die Ehrenurkunden tragen eine (gedruckte) Unterschrift des Bundespräsidenten. Alle, die weder Sieger- noch Ehrenurkunde erhalten haben, bekommen seit 1991 eine Teilnehmerurkunde.
Im Wettbewerbs- und Mehrkampfformat werden die jeweiligen Urkunden (leistungsabhängig) prozentual vergeben.[3]
Die Bundesjugendspiele sind pädagogisch und gesellschaftspolitisch umstritten. Eine kontroverse mediale Debatte um Ziele, Inhalte und Formen begleitet diese Veranstaltung.