Bundesmantelvertrag

Ein Bundesmantelvertrag (BMV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 SGB V.

Die Bundesmantelverträge bilden den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge[1] zwischen den Kassenärztlichen[2] beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen[3] und den Krankenkassen- und Ersatzkassenverbänden auf Landesebene. Die Bundesmantelverträge sind für die Krankenkassen[4] und die Vertragsärzte bzw. Vertragszahnärzte[5] verbindlich.

  1. nach § 83 SGB V
  2. 17 Kassenärztliche Vereinigungen
  3. 17 Kassenzahnärztliche Vereinigungen
  4. durch Satzungsrecht, § 210 Abs. 2 SGB V
  5. siehe § 95 Abs. 3 Satz 3 SGB V

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