Bundesrecht bricht Landesrecht

Bundesrecht bricht Landesrecht (früher Reichsrecht bricht Landesrecht) ist eine Kollisionsregel gemäß dem Grundsatz lex superior derogat legem inferiorem („das höherrangige Gesetz verdrängt das niederrangige“) im deutschen und schweizerischen Recht. Sie besagt, dass das Recht des Bundesstaates (der Bundesebene) Geltungsvorrang gegenüber dem Recht eines Gliedstaates hat. Widerspricht das Recht eines Gliedstaats (zum Beispiel ein Landesgesetz) dem Bundesrecht, dann ist es nichtig. Besteht der Gliedstaat auf der Anwendung seines Landesrechts, kann die Bundesebene notfalls mit Gewalt ihr eigenes Recht durchsetzen. In der Schweiz wird diese Kollisionsregel als Vorrang des Bundesrechts (Art. 49 BV) bezeichnet; Lehre und Praxis sprechen zumeist von der derogatorischen Kraft des Bundesrechts.

Im Heiligen Römischen Reich war dieser Rechtsgrundsatz noch nicht allgemein anerkannt; viel mehr stand das Reichsrecht vielen anderen Normenebenen gegenüber, wie dem Recht von Reichsständen oder dem kirchlichen Recht. Der Grundsatz galt aber im Deutschen Bund von 1815 und später auch laut den Verfassungen des deutschen Bundesstaates ab 1867. In anderen Staaten der Welt, auch in föderal organisierten, ist der Grundsatz jedoch nicht unbedingt verbreitet.


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