Bundesregierung Bierlein | |
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32. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich | |
Bundeskanzlerin | Brigitte Bierlein |
Legislaturperiode | XXVI. |
Ernannt durch | Bundespräsident Alexander Van der Bellen |
Bildung | 3. Juni 2019 |
Ende | 7. Januar 2020 |
Dauer | 218 Tage |
Vorgänger | Einstweilige Bundesregierung Löger |
Nachfolger | Bundesregierung Kurz II |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | Beamtenregierung |
Repräsentation | |
Nationalrat | 0/183 |
Die Bundesregierung Bierlein war vom 3. Juni 2019 bis zum 7. Jänner 2020 die amtierende Bundesregierung der Republik Österreich. Als Beamtenregierung war sie bis zur Angelobung der Bundesregierung Kurz II nach der vorgezogenen Nationalratswahl im Herbst 2019 im Amt. Das als Übergangsregierung angelegte Kabinett Bierlein wurde oft auch als Expertenregierung bezeichnet.
Am 27. Mai 2019 sprach der Nationalrat mit den Stimmen der Klubs von SPÖ, FPÖ und JETZT der gesamten Bundesregierung Kurz I das Misstrauen aus, die deshalb vom Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen des Amtes enthoben werden musste. Am 28. Mai setzte er mit der einstweiligen Bundesregierung Löger eine provisorische Regierung ein. Am 30. Mai beauftragte Van der Bellen Brigitte Bierlein, zu diesem Zeitpunkt die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, mit der Regierungsbildung.[1]
Die Bundesregierung Bierlein wurde am 3. Juni 2019 vom Bundespräsidenten ernannt und angelobt. In der Regierung waren sechs weibliche und sechs männliche Bundesminister vertreten.[2]
Als Regierungssprecher benannte Kanzlerin Bierlein am 7. Juni 2019 Alexander Winterstein.[3]
In Folge der vorgezogenen Nationalratswahl vom 29. September 2019 wurde die Regierung Bierlein am 1. Oktober 2019 von Bundespräsident Alexander Van der Bellen, wie nach einer Nationalratswahl üblich, zunächst des Amtes enthoben und dann ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Angelobung einer neuen Regierung fortzuführen.[4]