Bundesschiedsämter werden in Deutschland im Rahmen der Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen zahntechnischen Leistungen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie von dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Es gibt folglich drei Bundesschiedsämter: