Die Bundesverwaltung bezeichnet in Deutschland die Behörden und Einrichtungen des Bundes, die mit dem Vollzug von Bundesangelegenheiten betraut sind.
In den über 900 Bundesbehörden, Bundesministerien und Bundesgerichten inklusive der Bundeswehr, sind ungefähr 500.000 Menschen beschäftigt.[1]
Die Ausführung von Bundesgesetzen obliegt grundsätzlich den Ländern (Art. 83 GG), ausnahmsweise gemäß Art. 86 GG dem Bund.