Bunker

Luftschutzbunker Hamburger Flaktürme
Verbunkerte Artilleriestellungen der Schweizer Festung Euschels in einer Felswand
Albanischer Bunker an der Adria (umgebaut zum Restaurant)
Flugzeugbunker auf dem Flugplatz Peenemünde

Als Bunker werden schützende Bauwerke bezeichnet, die die Insassen oder die Umgebung vor direkter Gefährdung bewahren. Hierzu gehören die direkte Einwirkung von Waffen, der Schutz von Personen vor Gefahrstoffen beziehungsweise die Eindämmung von Gefahrstoffen. Ihre Schutzwirkung wird in verschiedenen Schutzklassen klassifiziert.

Militärische Bunker haben den Zweck, die eigenen Stellungen zu festigen und einen Angriff des Gegners zu erschweren. Sie können als Verteidigungsanlage[1], als Unterstand für Kriegsgerät (U-Boot-Bunker, Flugzeugkavernen) oder als Kommandozentrale dienen. Zivile Bunker hingegen sollen die Bevölkerung schützen.

Bunker sind meist aus Beton und Stahl erbaut, in vielen Fällen zusätzlich mit Erdreich abgedeckt, die Bezeichnung wird aber auch für in natürlichen Fels getriebene Stollen verwendet. Auch Kombinationen aus beiden Bunkertypen wurden errichtet.

Zivile Bauwerke, welche dem Zivilschutz dienen, erfüllen im Normalfall meist andere Funktionen und werden deshalb nicht als Bunker bezeichnet. Häufig werden Tiefgaragen, U-Bahn-Stationen etc. genutzt, die im Verteidigungsfalle als Schutzräume hergerichtet werden.

  1. Regelbauten des Atlantikwalls., Webseite Thomas Deicke, abgerufen am 23. Januar 2023.

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