Charles De Visscher

Charles De Visscher

Charles Marie Joseph Désiré De Visscher (* 2. August 1884 in Gent; † 2. Januar 1973 in Woluwe-Saint-Pierre) war ein belgischer Jurist. Nach frühen Arbeiten im Zivil-, Sozial- und Arbeitsrecht wandte er sich unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges dem Völkerrecht zu und nahm in diesem Bereich im Laufe seiner Karriere eine Reihe von hochrangigen Positionen und Ämtern ein. So wirkte er als Juraprofessor an den Universitäten in Gent und Löwen sowie als Gastdozent an der University of Chicago und der Haager Akademie für Völkerrecht, deren Kuratorium er ab 1932 angehörte. Darüber hinaus war er Generalsekretär und Präsident des Institut de Droit international (Institut für Völkerrecht), ab 1923 Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag sowie von 1937 bis 1946 Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof und von 1946 bis 1952 an dessen Nachfolgeinstitution, dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Damit war er einer von zwei Richtern, die an beiden Gerichten tätig waren, sowie der bisher einzige Richter aus Belgien in der Geschichte des IGH.

Das völkerrechtliche Wirken von Charles De Visscher war damit sowohl durch akademische als auch durch praxisorientierte Aktivitäten geprägt. Er veröffentlichte eine Vielzahl an Beiträgen in verschiedenen Bereichen des internationalen Rechts, darunter einige inhaltlich bedeutsame Arbeiten zu neuen Aspekten wie beispielsweise in den 1930er Jahren zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Konzept der Menschenrechte. Sein Hauptwerk, das 1953 veröffentlichte Buch Théories et réalités en droit international public (Theorie und Wirklichkeit des Völkerrechts), wurde im selben Jahr zur herausragendsten Neuerscheinung im Bereich des Völkerrechts gewählt und galt bereits wenige Jahre später als Klassiker. Aufgrund seines Wirkens zählte Charles De Visscher in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowohl in Belgien als auch international zu den wichtigsten Juristen im Bereich des Völkerrechts. Er wurde 1954 zum fünften und bisher letzten Ehrenpräsidenten in der Geschichte des Institut de Droit international ernannt und war darüber hinaus Ehrenmitglied der Amerikanischen Gesellschaft für internationales Recht sowie Mitglied der nationalen Akademien Belgiens, der Niederlande, Spaniens und des Institut de France.


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