Chef der Zivilverwaltung

CdZ-Gebiete um 1941

Chef der Zivilverwaltung (CdZ) war eine deutsche Amtsbezeichnung in der Zeit des Zweiten Weltkriegs, die in zahlreichen Fällen die eigentlich militärische oder von der SS wahrgenommene Besatzungsmacht kaschieren sollte. Aufgabe eines Chefs der vermeintlichen Zivilverwaltung war, im Auftrag des Oberbefehlshabers des Heeres oder des Reichsfuehrers der SS in eroberten Gebieten die zivile Verwaltung zu leiten. Dazu stand ihm eine Militärbehörde zur Verfügung. Ein CdZ übernahm die Besatzungsverwaltung eines besetzten Gebietes so lange, bis nach Abschluss der militärischen Operationen eine neue Zivilverwaltung eingesetzt wurde.

Die CdZ-Organisation als Verwaltungsorgan für besetzte Gebiete bewährte sich nicht und wurde vom Oberkommando des Heeres für den Feldzug im Westen durch die sogenannte „reine“ Militärverwaltung ersetzt. Auch diese bestand nur für kurze Zeit. Gegen Ende des Krieges beschränkte sich die Kompetenz des Heeres auf das Anordnungsrecht gegenüber den Zivilbehörden an der Front und ein Gefechtsgebiet von 20–25 km Tiefe.

Die CdZ der vom NS-Staat faktisch annektierten Gebiete (Bezirk Białystok, Landkreis Sudauen (Suwalki), Regierungsbezirk Zichenau, Elsass, Lothringen, Luxemburg, Oberkrain, Untersteiermark) waren alle zugleich Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter angrenzender deutscher Gebiete. In diesen beiden Funktionen unterstanden sie Adolf Hitler und dem Reichsinnenministerium, das die Annexion steuern sollte. Sie konnten sich zwar in vielen Fällen gegen das Reichsinnenministerium durchsetzen, jedoch weder Heinrich Himmlers Machtbefugnisse noch Hermann Görings Weisungsrecht in Wirtschaftsfragen einschränken.


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