Ein Chefredakteur (früher auch Hauptschriftleiter; in der Schweiz Chefredaktor) ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“; diese Bezeichnung drückt in der Regel die Leitung eines Ressort bzw. einer Fachredaktion aus. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur.
Zwischenzeitlich hatten Onlineredaktionen von Tageszeitungen und Zeitschriften häufig selbstständig agierende Chefredakteure. Mit der Zusammenlegung von Print- und Online-Redaktionen geht der Trend allerdings zur medienunabhängigen Leitung der Gesamtredaktion unter einer Person.