Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen |
Kurztitel: | Chemikalienverordnung |
Abkürzung: | ChemV |
Art: | Verordnung |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
813.11 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 18. Mai 2005 |
Inkrafttreten am: | 1. August 2005[1] |
Letzte Änderung durch: | AS 2015 1903 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Mai 2017 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Chemikalienverordnung (ChemV) ist eine Verordnung aus dem schweizerischen Chemikalienrecht, die sich auf das Chemikaliengesetz (ChemG) stützt.[2] Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2005.[3]
Darin ist auf Verordnungsstufe geregelt, wie Gefahren und Risiken von Stoffen und Zubereitungen ermittelt und beurteilt werden sollen. Ferner werden die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, der Umgang sowie die Bearbeitung von Daten durch die Vollzugsbehörden definiert.
SVHC in der europäischen Kandidatenliste, die einer Zulassungspflicht unterstellt werden können, sind die in Anhang 7 der ChemV gelistet.[4]
Die ChemV gilt auch in Liechtenstein.[5]