Christliche Ehelosigkeit

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Der Stand der Ehelosigkeit oder Jungfräulichkeit „um des Himmelreiches willen“ ist im Christentum die Nachahmung der Lebensweise Jesu Christi im bewusst gelebten, freiwilligen und dauernden Verzicht auf Ehe und Partnerschaft, um in besonderer Weise frei zu sein für den Dienst Gottes und der Kirche (vgl. 1 Kor 7,32–35 , Mt 19,12 ).

Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich in einem öffentlichen Gelübde zu einem Leben nach den evangelischen Räten in der Nachfolge Christi.[1] Geweihte Jungfrauen geloben ebenfalls öffentlich ein Leben im Stande der Jungfräulichkeit oder vollkommener Keuschheit in die Hände des Diözesanbischofs. Dabei schließt dieses Gelübde die Beachtung der beiden anderen evangelischen Räte implizit ein.[2] Eine besondere Form des Versprechens der Ehelosigkeit stellt der Zölibat der Kleriker dar.[3]

Auch das private Gelübde der ehelosen Keuschheit ist möglich, von dem – im Unterschied zu den genannten Ständen der Kirche – ein Priester dispensieren kann.

  1. Can. 599 CIC: „Der um des Himmelreiches willen übernommene evangelische Rat der Keuschheit, der ein Zeichen der künftigen Welt und eine Quelle reicherer Fruchtbarkeit eines ungeteilten Herzens ist, bringt die Verpflichtung zu vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat mit sich.“
  2. Marianne Schlosser: Christum pressius sequendi – Die evangelischen Räte im Leben der Virgo consecrata, S. 47
  3. Can. 277 CIC: „Die Kleriker sind gehalten, vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen zu wahren; deshalb sind sie zum Zölibat verpflichtet, der eine besondere Gabe Gottes ist, durch welche die geistlichen Amtsträger leichter mit ungeteiltem Herzen Christus anhangen und sich freier dem Dienst an Gott und den Menschen widmen können.“

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