Cívitas (Plural: Civitates), wörtlich „Bürgerschaft“, ist das lateinische Wort für eine halbautonome Verwaltungseinheit der mittleren Ebene. Die civitates bestanden stets aus einem städtischen Zentrum nebst Umland und wurden meistens nach ihrem Hauptort oder dem zugehörigen Stamm benannt. Civitas kann auch allgemein „Bürgerrecht“ bedeuten; am wichtigsten war dabei die civitas Romana, also das römische Bürgerrecht, das schließlich 212 n. Chr. von Kaiser Caracalla durch die Constitutio Antoniniana allen freien Reichsbewohnern verliehen wurde.
Im Mittelalter wandelte sich das Bedeutungsspektrum und konnte nun allgemein jede Stadt oder Stadtgemeinde bezeichnen.[1] Die genaue Bedeutung änderte sich im Laufe der Jahrhunderte, abhängig von der Region und den dortigen Stadtwerdungsprozessen („von der Burg zur Stadt“).