Condictio ob turpem vel iniustam causam

Die condictio ob turpem vel iniustam causam (lat. für „Rückgewähranspruch wegen eines unsittlichen oder unrechten Rechtsgrunds“) ist eine besondere Leistungskondiktion des deutschen Bereicherungsrechts, die in § 817 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) normiert ist.

§ 817 Satz 1 BGB gibt einer Person, die eine Leistung erbringt, das Recht, diese vom Leistungsempfänger zurückzufordern, wenn dieser mit deren Annahme gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten, also das allgemeine Anstandsgefühl, verstößt. Diesen Anspruch schuf der Gesetzgeber, um jemanden, der einen Vermögensvorteil in verwerflicher Weise erlangt, zu verpflichten, diesen Vorteil an den Leistenden wieder herauszugeben.

Dem Anspruch steht gemäß § 817 Satz 2 BGB der Grundsatz Nemo turpitudinem suam allegans auditur (deutsch für „Die Rechtsordnung erhört einen unsittlichen Vortrag nicht“) gegenüber, der eine Rückforderung ausschließt, wenn dem Leistenden seinerseits ein Verstoß der gleichen Güte zur Last fällt.


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