Consiglio regionale, deutsch: „Regionalrat“, ist in Italien in der Regel die Bezeichnung für die Volksvertretung einer Region. Es bestehen 20 solcher Regionalparlamente, bei denen es sich um Einkammernparlamente handelt, auch wenn es daneben mit den „Räten der Lokalautonomien“ noch beratende Vertretungen der Kommunen und Kommunalverbände gibt. Da fünf der 20 italienischen Regionen autonom sind, haben deren Volksvertretungen mehr Rechte als die Regionalräte der übrigen Regionen. In der autonomen Region Sizilien wird die regionale Volksvertretung „Regionalversammlung“ (Assemblea Regionale Siciliana) genannt, in der Emilia-Romagna Assemblea legislativa. In der autonomen Region Trentino-Südtirol wird der Regionalrat nicht direkt vom Volk gewählt; er wird von den Mitgliedern des Trentiner Landtages und des Südtiroler Landtags gebildet.