Das Cotonou-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den AKP-Staaten, der das besondere Verhältnis (insbesondere günstige Zollkonditionen) der EG mit diesen Staaten regelt, bei denen es sich zum Großteil um ehemalige Kolonien der EU-Mitgliedstaaten handelt. Er bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Handels- und Entwicklungspolitik der EU.
Das Abkommen wurde als Nachfolger des Lomé-Abkommens, welches am 29. Februar 2000 auslief, am 23. Juni 2000 in Cotonou (Benin) unterzeichnet. Es umreißt das zwischenstaatliche Verhältnis der Vertragspartner im Bereich Entwicklungshilfe, Handel, Investition und Menschenrechte und galt bis Dezember 2020. Am 15. April 2021 wurde ein Folgeabkommen zwischen der EU und der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten paraphiert.[1]
Im Unterschied zum Vorläufer, dem Lomé-Abkommen, behandelt das Cotonou-Abkommen auch Menschenrechte und Staatsführung. 79 AKP-Staaten sowie die damals 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterschrieben das Abkommen, das 2002 in Kraft trat.
Das Abkommen sieht vor, die unilateralen Handelspräferenzen, die die EU-Verträge unter dem Lomé-Abkommen mit den AKP-Staaten vorsehen, mit wirtschaftlichen Partnerschafts-Abkommen (sog. Economic Partnership Agreements (EPAs)) zu ersetzen, die reziproke Handelspräferenzen vorsehen. Gemäß diesem Vertrag gibt die EU den AKP-Exporten nicht nur freien Zugang zu ihren Märkten, sondern AKP-Staaten werden ihre eigenen Märkte für EU-Exporte frei zugänglich machen müssen. Neben der Reziprozität gilt im Cotonou-Abkommen auch die Differentiation, wodurch die am wenigsten entwickelten Länder anders behandelt werden als die besser entwickelten.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Wesentlichen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und durch Darlehen der Europäischen Investitionsbank. Deutschland ist mit rund 23 % der zweitgrößte Beitragszahler zum EEF nach Frankreich.