Das DFB-Sportgericht ist das höchste Kontrollorgan im Deutschen Fußball-Bund. Das Gericht kann Sanktionen gegenüber Vereinen erlassen, welche sich über ein breites Spektrum verteilen. Es ist zuständig in verbandsinternen „Strafverfahren“, welche Sanktionen gegen Vereine oder Spieler der höheren Ligen nach sich ziehen. Gegen das Urteil des Gerichts kann Einspruch vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden oder eine neue Verhandlung vor dem Sportgericht eingefordert werden. Das Sportgericht wird von Stephan Oberholz geleitet.[1]