Dachstuhl

Holzdachstühle der Barockzeit mit zeitgenössischen Fachbegriffen. Oben: Kehlbalkendach mit doppelt stehendem Stuhl; unten: Mansarddach mit liegendem Stuhl (Johann Friedrich Penther, 1745[1])

Als Dachstuhl bzw. Stuhl wird in der Baufachsprache im engeren Sinne ein stuhlartiger Teil der Dachkonstruktion verstanden, der in Sparren- und Pfettendächern angeordnet wird und diese von unten unterstützt.[2] Der Dachstuhl stützt die Dachsparren oder die Kehlbalken und dient der Aussteifung des Dachs in Längs- und Querrichtung. Es ist in der Regel auch ohne Mitwirkung der aufgelegten Sparren für sich alleine standsicher.[3]

Demgegenüber wird im weiteren umgangssprachlichen Sinn mit dem Begriff Dachstuhl auch das gesamte Gefüge einer Dachkonstruktion bezeichnet.[4]

  1. Johann Friedrich Penther: Ausführliche Anleitung zur bürgerlichen Bau-Kunst (Band 2): Worin durch zwantzig Beyspiele gewiesen, wie die Erfindungen von allerhand Wohn-Gebäuden aus Stein und Holtz (...) zu machen. Augspurg 1745, Tafel XLVIII. (Digitalisat auf digi.ub.uni-heidelberg.de, abgerufen am 26. Februar 2024)
  2. Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 25. Dezember 2023), S. 124.
  3. Klaus Dierks (Hrsg.): Baukonstruktion, 2. Auflage, Düsseldorf, 1990 S. 447.
  4. So beispielsweise bei Otto Lueger: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 2, Stuttgart / Leipzig 1905, S. 513–527, hier S. 513, Einleitungssatz: „Dachstuhl, der tragende Teil eines Daches, die sogenannte Tragkonstruktion, das Dachgerüste.“ (Digitalisat bei zeno.org, abgerufen am 17. Februar 2024)

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