Datenaustausch ist ein Begriff aus der Datenverarbeitung und steht für das Weiterleiten von Daten zwischen Organisationen und Unternehmen in zweckspezifisch standardisierter Form. Er wird zwar überwiegend im Zusammenhang mit elektronischen Verfahren verwendet, gilt aber unabhängig von der Form der Daten und der Form der Übermittlung.
Formate und Strukturen der Austauschdaten (→ Austauschformate) sind in der Regel unter der Verantwortung von Gremien, Verbänden oder sonstigen Zweckverbünden definiert und standardisiert, zum Beispiel für den Zahlungsverkehr das DTA-Verfahren der Bundesbank.
Damit soll die Erzeugung, Verteilung und Verarbeitung dieser Daten möglichst einheitlich und effizient gestaltet werden, vornehmlich in überbetrieblichen Zusammenhängen. Gegenstand des Datenaustauschs sind in den meisten Fällen Daten in elektronischer Form – die auch elektronisch übermittelt werden. Doch werden elektronische Daten auch konventionell transportiert (z. B. Einreichung einer Diskette mit Überweisungen an die Hausbank; Quelle: DTA-Verfahren). In wörtlichem Sinn ist auch das Weiterleiten konventioneller Unterlagen (wie etwa Belege / Meldedaten an bzw. von Krankenkassen) ein 'Datenaustausch' – der jedoch zunehmend durch elektronische Verfahren abgelöst wird; Beispiel siehe [1].