Dauerwaldvertrag

Der Dauerwaldvertrag (auch Dauerwaldkaufvertrag oder Jahrhundertvertrag) bezeichnet eine Vereinbarung des kommunalen Zweckverbandes Groß-Berlin mit dem Königlich-Preußischen Staat zum Walderwerb vom 27. März 1915. Die heutige Großstadt Berlin, die fünf Jahre später aus dem Zweckverband hervorging, trat als Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Der Vertrag schuf die Voraussetzung dafür, dass „Berlin – verglichen mit anderen Millionenstädten – über Waldflächen von einzigartiger Ausdehnung verfügt.“[1]

Der Bestandteil Dauerwald im Namen verweist auf die Dauer des für den Erwerb des Waldes geschlossenen Vertrages und bezieht sich nicht auf den Begriff Dauerwald als forstwirtschaftliche Nutzungsform.

  1. Vor 100 Jahren wurde Berlins Wald gesichert. (PDF; 1,1 MB) In: Berliner Waldzeitung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Berlin 2015, S. 3.

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