Dei verbum

Zweites Vatikanisches Konzil

Dei verbum (DV) (lateinisch für „Gottes Wort“) ist eine der vier Konstitutionen des Zweiten Vatikanischen Konzils, benannt nach ihren Anfangsworten, wie bei solchen Texten üblich. Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung wurde am 18. November 1965 von den Konzilsvätern mit 2.344 zu 6 Stimmen angenommen und durch feierliche Verkündigung in der Konzilsaula durch Papst Paul VI. promulgiert.

Die Entstehung der Offenbarungskonstitution (so ein geläufiger Kurztitel[1]) erstreckte sich vom Beginn bis zum Ende des Konzils. Dei verbum gilt als einer der bedeutendsten Texte des Konzils[2] und sorgte für einen „epochalen Einschnitt“, mit dem „neue und entscheidende Perspektiven in Hinblick auf das theologische Verständnis der Offenbarung“ eröffnet wurden.[3]

Neben der Untersuchung des Offenbarungsbegriffes klärt das Dokument das Verhältnis zwischen Tradition und Heiliger Schrift. Dabei legt sie auch Wert auf die richtige Verständnisweise der Heiligen Schrift und eröffnet so Möglichkeiten für die Verwendung der historisch-kritischen Exegese in der katholischen Theologie.

  1. Vgl. zum Beispiel Karl Lehmann, Ralf Rothenbusch (Hrsg.): Gottes Wort in Menschenwort. Die eine Bibel als Fundament der Theologie (= Quaestiones disputatae. Band 266). Herder, Freiburg i. B. 2014, ISBN 978-3-451-02266-1.
  2. Christoph Berchtold: Dei verbum. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 59 f.
  3. Claus-Peter März: Die Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei Verbum“. In: Theologie der Gegenwart. Band 58, Nummer 1, 2015, S. 54–63, hier S. 54.

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