Demokratischer Block

Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen war seit dem 17. Juni 1949 die Bezeichnung für den Block der Parteien und Massenorganisationen, die nach der Verfassung der DDR von 1949 und den DDR-Wahlgesetzen Wahlvorschläge für die Volkskammer sowie die Volksvertretungen der Gemeinden, Kreise und Länder einreichen konnten.[1] Der Demokratische Block war neben der Volkskongressbewegung und der Wahlkommission der Nationalen Front ein zentrales Instrument der SED-Herrschaft im sozialistischen Mehrparteiensystem.

Zunächst gehörten dem Block die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) an, seit der Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED die SED, CDU, LDPD sowie die 1948 in der sowjetischen Besatzungszone gegründete Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD). 1949 stieß der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) hinzu, die übrigen in der Volkskammer vertretenen Massenorganisationen waren dann schließlich durch ihre Mandatsassoziierung auf den Listen der Nationalen Front (Einheitslisten) ebenfalls in den Block eingebunden.

  1. Art. 13, 53 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949 S. 5.

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