Dentist lateinisch dens ‚Zahn‘) war eine in Deutschland bis 1952 neben den Zahnärzten existierende Berufsbezeichnung für Zahnheilkundige ohne akademische Ausbildung. Es handelte sich um Zahntechniker, die nach erfolgreichem Besuch einer Dentistenschule Patienten behandeln durften. In vielen anderen Ländern bzw. Sprachen ist es die Bezeichnung für einen Zahnarzt mit akademischer Ausbildung (dentist). In Deutschland wird die Bezeichnung heutzutage als abfällige Titulierung eines Zahnarztes gebraucht.[1][2] Zur Geschichte des Zahnarztberufs und Geschichte der Zahnmedizin siehe dort.
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