Design (Schutzrecht)

Ein Design oder Geschmacksmuster[1] ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. Die Begriffe Design oder Geschmacksmuster sind nur verschiedene Bezeichnungen für ein und dieselbe Schutzrechtsart.[2] Nachfolgend wird der modernere und weiter verbreitete Begriff Design verwendet.

  1. Europarechtlich ist die Bezeichnung Geschmacksmuster immer noch zutreffend, vgl. §§ 62 ff. DesignG.
  2. In Deutschland hieß das beim DPMA registrierte Recht früher z. B. Geschmacksmuster. Es wurde nur ein Namenswechsel auf Design vorgenommen.

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