Als Deutsche Auslandsschulen werden verallgemeinernd unterschiedliche Schulen im Ausland bezeichnet, an denen der Unterricht zumindest teilweise in deutscher Sprache stattfindet und deren Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. In der Regel handelt es sich um Privatschulen, die von einem gemeinnützigen Schulverein getragen werden. Eigentümer des Schulvermögens, besonders der Liegenschaften, ist oft eine Stiftung. Die Schulen werden meist aus deutschen öffentlichen Mitteln finanziell gefördert.
Für die Betreuung und Fachaufsicht über die derzeit 136 Schulen[1] (Stand: Januar 2019[2]) auf allen Kontinenten ist die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), Bonn, im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (AA), Berlin, zuständig. Im AA gehört die ZfA zum Abteilung 6 für Kultur und Gesellschaft, Referat 605 Förderung von Deutsch als Fremdsprache und Auslandsschulen.[3]
Die ZfA unterliegt ihrerseits der Fachaufsicht des Auswärtigen Amtes und arbeitet mit dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zusammen. Über die Befugnis zur Verleihung deutscher Schulabschlüsse entscheidet die Kultusministerkonferenz.
Der 2003 gegründete Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) vertritt die freien Schulträger der Deutschen Auslandsschulen. Dem Verband gehören 141 Deutsche Auslandsschulen an.[4][5]
Der Verband deutscher Lehrer im Ausland (VdLiA) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und Lehrer (AGAL) vertreten die Rechte und Interessen der Lehrkräfte und Kollegien im Auslandsschuldienst, bieten Rechtsberatung und rechtliche Vertretung in Streitfragen an.
Grundlage der Auslandsschularbeit sind das Auslandsschulgesetz und die Verwaltungsvereinbarung zwischen Auswärtigem Amt und KMK.[6]