Deutsche Kolonialgesellschaft

Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG)
Rechtsform
Gründung 19. Dezember 1887
Auflösung 1933
Auflösungsgrund im Reichskolonialbund aufgegangen
Sitz Berlin, Deutsches Reich Kaiserreich (bis 1918), Deutsches Reich Weimarer Republik (ab 1919)
Leitung siehe Präsidenten
Branche Kolonialgesellschaft
Das Logo der DKG
Berliner Afrikahaus, Am Karlsbad 10, ehemals Sitz der DKG, 2012

Die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) wurde am 19. Dezember 1887 durch die Verschmelzung des Deutschen Kolonialvereins und der Gesellschaft für Deutsche Kolonisation mit Sitz in Berlin gebildet. Die zivilgesellschaftliche Gruppierung hatte sich u. a. das Ziel gesetzt, „im Dienste des Vaterlandes die Erkenntnisse von der Notwendigkeit deutscher Kolonien zum Gemeingut des deutschen Volkes zu machen“. Die Tätigkeit galt sowohl der Kolonialpropaganda als auch der praktischen Arbeit in den Kolonien. Die bis 1913/1914 auf 43.000 Personen angestiegenen Mitglieder kamen „vornehmlich aus dem gehobenen Mittelstand, aber auch eine große Zahl v. a. rheinisch-westfälischer Schwerindustrieller, Großbankiers, andere Vertreter der Großindustrie, des Hochadels, Adels wie auch des Beamtentums gehörten der Gesellschaft“ an.[1]

  1. Findbuch Bundesarchiv R 8023.

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