Deutsche Notenbank

Deutsche Notenbank
Hauptsitz Berlin (Ostberlin), Deutsche Demokratische Republik
Gründung 20. Juli 1948
Auflösung/Fusion 1968
Land Sowjetische Besatzungszone später Deutsche Demokratische Republik
Währung Mark der Deutschen Notenbank Mark (DDR)
ISO 4217 DDM
Münzprägeanstalt(en) Münze Berlin, Muldenhütten (bis 1953)
Vorgänger

Deutsche Emissions- und Girobank (bis 1948)

Nachfolger

Staatsbank der DDR (1968)

Liste der Zentralbanken

Die Deutsche Notenbank (DNB) war die Zentralbank in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie der DDR von 1948 bis 1968. Sie wurde am 20. Juli 1948 als Nachfolgerin der Deutschen Emissions- und Girobank gegründet. Die Deutsche Emissions- und Girobank war am 21. Mai 1948 als ein zentrales Bankorgan gegründet worden, sie hatte aber nicht das Recht der Geldemission.[1]

Deutsche Emissions- und Girobanken waren bereits im Februar 1947 in den fünf Ländern der SBZ gegründet worden.[2] Ihnen oblag es bisher, den Geldumlauf zu regeln und den Zahlungsverkehr innerhalb der Länder rationell durchzuführen. In der Westzone und der Bundesrepublik Deutschland übernahm die Bank deutscher Länder und ab 1957 die Bundesbank diese Aufgaben.

Ihren Sitz hatte die Bank zuerst in Potsdam.[3] Am 20. Juli 1948 erhielt die Deutsche Notenbank auf Beschluss der Deutschen Wirtschaftskommission das alleinige Recht, in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Gebiet der Viersektorenstadt Berlin („Groß-Berlin“) neue Geldzeichen auszugeben.[4] Zugleich verlegte sie ihren Sitz in den sowjetischen Sektor von Berlin. Das Gesetz über die Deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 übertrug der Deutschen Notenbank das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten und zur Führung der Kassengeschäfte des Staatshaushaltes in der DDR. Die Bank gab ab 1957 bis 1967 die ersten Reiseschecks der DDR aus. Diese Aufgabe übernahm ab 1967 die Deutsche Außenhandelsbank (DABA). Sie unterstand als nicht-selbständige Institution jedoch der Aufsicht des Ministeriums der Finanzen.

Eine Reihe von Kreditinstituten auf Landesebene wurde in die Deutsche Notenbank integriert. So wurden z. B. 1950 die Sächsische Landesbank und die Emissions- und Girobank Sachsen in die Deutsche Notenbank eingegliedert.[5]

Zum 1. Januar 1968 wurde die Deutsche Notenbank in Staatsbank der DDR umbenannt.

Rechtsgrundlage der Arbeit der Deutschen Notenbank war zunächst die Anordnung vom 20. Juli 1948 über die Deutsche Notenbank (ZVOBl. S. 291)[6] und später das „Gesetz über die Deutsche Notenbank“ vom 31. Oktober 1951.[7]

  1. SMAD-Befehl Nr. 94/1948 über die Deutsche Emissions- und Girobank vom 21. Mai 1948 (Zentralverordnungsblatt Nr. 19 S. 209)
  2. Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Nr. 37 über die Organisation von Emissions- und Girobanken der Provinzen (Länder) vom 19. Februar 1947
  3. SMAD-Befehl Nr. 122/1948
  4. Satzung der Deutschen Notenbank vom 20. Juli 1948 (Zentralverordnungsblatt Nr. 36 S. 403)
  5. Staatsarchiv Leipzig (Memento vom 29. November 2012 im Internet Archive)
  6. Zentralverordnungsblatt Nr. 29 S. 320 vom 20. Juli 1948
  7. Gesetz über die Deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 128 vom 8. November 1951, S. 991ff., Digitalisat.

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