Die Deutsche Post (DP) war aufgrund eines Gesetzes vom 3. April 1959 (aufgehoben und ersetzt durch das Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen vom 29. November 1985) als staatliche Einrichtung der Träger des Post- und Fernmeldewesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Ihr wurde das alleinige Recht zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung sowie zum Vertrieb von Presseerzeugnissen (PZV) auf dem Gebiet der DDR übertragen.