Deutscher Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat (nachfolgend auch Rat genannt; Vorläufer war von Juni 2001 bis Februar 2008 der Nationale Ethikrat) ist ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“.[1]

Das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz (EthRG) bildet die Grundlage für seine Tätigkeit.[2] Die konstituierende Sitzung fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. 26 Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten für vier Jahre berufen. „Eine Wiederberufung ist einmal möglich.“[3] Durch dieses Verfahren „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“.[4] Die Ratsmitglieder „dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundesregierung oder einer Landesregierung angehören.“[5]

Am 28. Mai 2020 wählte der Rat die deutsche Medizin- und Forschungsethikerin sowie Hochschullehrerin Alena Buyx in seiner konstituierenden Sitzung zu seiner Vorsitzenden.[6]

  1. Auftrag. (Memento vom 14. November 2011 im Internet Archive) Deutscher Ethikrat; abgerufen am 25. Juni 2011.
  2. EthRG – Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats. Abgerufen am 16. April 2024.
  3. § 5 EthRG – Einzelnorm. Abgerufen am 16. April 2024.
  4. § 4 EthRG – Einzelnorm. Abgerufen am 16. April 2024 (siehe Absatz 2).
  5. § 4 EthRG – Einzelnorm. Abgerufen am 16. April 2024 (siehe Absatz 3).
  6. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BuyxVorsitzende.

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