Das Deutsche Lebensmittelbuch (DLMB) ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden.[1] Es wird ausgearbeitet von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission in mehreren Fachausschüssen und veröffentlicht vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Gesetzliche Grundlage sind § 15 und § 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Trotz des Namens ist das Deutsche Lebensmittelbuch kein zusammenhängendes Buch und war dies auch nie, sondern neue und veränderte Leitsätze werden nach ihrer Verabschiedung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mehrfach sind allerdings gedruckte Ausgaben der jeweils aktuellen Leitsätze bei Behr’s erschienen.
Das Lebensmittelbuch ist keine Rechtsnorm oder Verordnung, sondern eine Orientierungshilfe für den Handel mit und die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Es ergänzt die Rechtsnormen, besitzt den Charakter eines objektivierten Sachverständigengutachtens und unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung. Das Ministerium charakterisiert die rechtliche Stellung der Leitsätze folgendermaßen: „Sie bringen die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Verkehrsbezeichnung im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zum Ausdruck. Sie sind vorrangige Auslegungshilfe für die Beantwortung der Frage, ob eine Irreführung im Sinne der Vorschriften des Lebensmittelrechts vorliegt.“[2]
Vorbild des Deutschen Lebensmittelbuchs war der 1891 zuerst veröffentlichte österreichische Codex Alimentarius Austriacus und das Deutsche Nahrungsmittelbuch von 1905–1922. Bei der Ausarbeitung der Leitsätze wird der von der FAO herausgegebene internationale Lebensmittelstandard Codex Alimentarius berücksichtigt.