Deutschland-Online

Deutschland-Online (DOL) ist die Bezeichnung einer von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam getragenen E-Government-Strategie zur Verbesserung des Einsatzes von Informationstechnik sowie zur Nutzung des Internets in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Sie wurde mittlerweile durch weiterführende Programme abgelöst.

Den zentralen Arbeitsplan der Strategie bildete ein jährlich aktualisierter Aktionsplan. Dieser enthielt vielfältige Vorhaben zur Einführung zentraler und IT-gestützter Verfahren für Dienstleistungen des Staates.

Im Zuge der Föderalismusreform II und der Einführung des Artikels 91c im Grundgesetz im Jahr 2009 wurden die Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit verfassungsrechtlich gefestigt. Die Umsetzung erfolgt durch den am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag.[1] Mit dem IT-Staatsvertrag ist der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik eingerichtet worden.

Zur Verwaltungsvereinfachung wurde die Deutschland-Online-Strategie schließlich in die Nationale E-Government-Strategie (NEGS) des IT-Planungsrats integriert.[2] Die mit dem Aktionsplan Deutschland-Online begonnenen Vorhaben und Impulse werden daher seit 2012 über die NEGS und den Aktionsplan des IT-Planungsrats fortgeführt.

Logo von Deutschland-Online
  1. Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG. In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. Abgerufen am 17. Januar 2022.
  2. Nationale E-Government Strategie (NEGS). IT Planungsrat, archiviert vom Original am 22. März 2011; abgerufen am 11. März 2019.

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