Die Heimat (Partei)

Die Heimat
Logo der Partei seit 2023
Frank Franz (2017)
Partei­vorsitzender Frank Franz
General­sekretär Alexander Neidlein
Stell­vertretende Vorsitzende Thorsten Heise
Udo Voigt
Sebastian Schmidtke
Bundes­geschäfts­führer Klaus Beier
Bundes­schatz­meister Stefan Köster
Ehren­vorsitzender Walter Bachmann († 2002)
Gründung 28. November 1964
Gründungs­ort Hannover
Haupt­sitz Carl-Arthur-Bühring-Haus
Seelenbinderstraße 42
12555 Berlin
Jugend­organisation Junge Nationalisten
Zeitung Deutsche Stimme
Aus­richtung Rechtsextremismus
Neonazismus
Völkischer Nationalismus
Antisemitismus
Revanchismus
EU-Skepsis
Farbe(n) gold
Bundestagssitze
0/733
Sitze in Landtagen
0/1893
Staatliche Zuschüsse keine (seit 2021)
Mitglieder­zahl 2.800[1] (Stand 2024)
Durch­schnitts­alter 37 Jahre[2]
Frauen­anteil 27 Prozent[3]
Europaabgeordnete keine
Europapartei Allianz für Frieden und Freiheit
Website die-heimat.de

Die Heimat (Kurzbezeichnung HEIMAT,[4] stilisiert HEIMAT!) ist seit Juni 2023 der Name jener rechtsextremen und in Teilen neonazistischen deutschen Kleinpartei, die 1964 als Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gegründet wurde.[5][6] Nach Einschätzung zahlreicher Politikwissenschaftler, Historiker sowie des Bundesverfassungsgerichts weist sie eine programmatische und sprachliche Nähe zur NSDAP auf[7] und vertritt eine völkisch-nationalistische und revanchistische Ideologie. Auf europäischer Ebene ist sie Mitglied der rechtsextremen Allianz für Frieden und Freiheit.[8]

In den Jahren nach ihrer Gründung erzielte die NPD einige Wahlerfolge und war von 1966 bis 1972 in zeitweise sieben deutschen Landesparlamenten vertreten. Bei der Bundestagswahl 1969 verfehlte sie mit 4,3 % der Stimmen relativ knapp den Einzug in den Bundestag. Ab den frühen 1970er Jahren verlor sie stark an Bedeutung und verfügte nur noch über kommunale Mandate. Die Kooperation mit anderen rechtsextremen Parteien wie der DVU führte die Partei zunächst nicht aus der politischen Bedeutungslosigkeit, bis sie in den 2000er Jahren in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erneut in Landtage gewählt wurde, wo sie jeweils zwei Legislaturperioden vertreten blieb. Aufgrund des Wegfalls aller Sperrklauseln bei der Europawahl 2014 gelang es ihr mit 1,0 % der Stimmen, einen Vertreter ins Europaparlament zu entsenden. Inzwischen gingen alle diese Mandate wieder verloren.

Gegen die NPD wurden zwei Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 des Grundgesetzes durchgeführt. Das erste Verbotsverfahren scheiterte 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen. Der zweite Verbotsantrag wurde 2017 als unbegründet zurückgewiesen. Die Partei sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus und wolle „die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“,[9] aufgrund ihrer aktuellen Bedeutungslosigkeit im politischen Geschehen könne sie ihre Ziele jedoch nicht verwirklichen[10].

Auf einem Bundesparteitag am 3. Juni 2023 in Riesa beschloss eine Mehrheit von 77 Prozent der Delegierten, die NPD mit sofortiger Wirkung in Die Heimat umzubenennen.[11] Mit dem neuen Namen und Erscheinungsbild waren nicht alle Mitglieder einverstanden, was zu Spaltungen führte. Die Landesverbände Saarland und Hamburg gehen seit der Umbenennung eigene Wege und firmieren weiterhin unter dem alten Namen. In Baden-Württemberg wurde ein neuer Landesverband unter dem alten Namen NPD gegründet. Auch einen Bundesverband gibt es unter dem alten Namen.[12]

Am 23. Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht die Partei für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung aus, da sie sich weiterhin gegen die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbaren Grundprinzipien wende und auf deren Beseitigung ausgerichtet sei.[13]

Aus Gründen der historischen Genauigkeit wird die Partei in den Abschnitten, die sich auf die Zeit bis Juni 2023 beziehen, mit dem Namen „NPD“ bezeichnet, den sie damals führte.

  1. verfassungsschutz.de, S. 78
  2. o. V. (2008): Zwischen peinlich und unverschämt. Debatte um NPD-Verbotsverfahren, in tagesschau online: tagesschau.de (Memento vom 2. Dezember 2008 im Internet Archive)
  3. Laut Peter Marx (siehe Bundeszentrale für politische Bildung)
  4. Satzung der Partei Die Heimat (HEIMAT). (PDF; 1,06 MB) In: bundeswahlleiterin.de. 7. Juni 2023, abgerufen am 18. August 2023.
  5. Uwe Jun: Kleine Parteien im Aufwind: zur Veränderung der deutschen Parteienlandschaft. Campus-Verlag, 2006, S. 226.
  6. Verfassungsschutzbericht 2021 Baden-Württemberg. S. 41.
  7. Steffen Kailitz: Die nationalsozialistische Ideologie der NPD. In: Uwe Backes, Henrik Steglich (Hrsg.): Die NPD. Erfolgsbedingungen einer rechtsextremistischen Partei. Baden-Baden 2007, S. 337–354: „Die NPD ist keineswegs nur eine Partei, die Brücken ins nationalsozialistische Spektrum schlägt, sondern selbst eine originär nationalsozialistische Partei. […] Vor allem bedeutet die Einordnung nicht, es gebe keine bedeutsamen Unterschiede zwischen der historischen NSDAP und der NPD.“ S. 337, Kailitz versucht in seinem Artikel nachzuweisen, dass „[…] NPD und NSDAP sich als programmatisch eng verwandte Parteien erweisen […].“ S. 337. In seinem Fazit bestätigt er dies nicht wortwörtlich so, allerdings kommt es zu dem Schluss: „Die von der NPD propagierte Ideologie ist als nationalsozialistische Spielart des völkischen Denkens zu bezeichnen. Sie weist eine ideologische Geschlossenheit auf, die deutlich über die von der NSDAP propagierte Variante des Nationalsozialismus hinausgeht“, S. 352.
  8. australiafirstparty.net
  9. Monika Pilath: Bundesverfassungsgericht: NPD wird nicht verboten. Die Zeit, 17. Januar 2017, abgerufen am 5. September 2017.
  10. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017, Az. 2 BvB 1/13, Rn. 585 ff.
  11. Christian Stöhr: „Die Heimat“: Rechtsextreme NPD verpasst sich neuen Namen. In: Frankfurter Rundschau. 5. Juni 2023, abgerufen am 5. Juni 2023.
  12. https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/Neugruendung+der+NPD
  13. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen bvg24-009.

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