Die Dienstgrade der Bundeswehr dienen der Einordnung der Soldaten in die Rangordnung der Bundeswehr. Dienstgradabzeichen dienen der Kennzeichnung des Dienstgrades.
Für die Bundeswehr sind 26 „Dienstgradstufen“[A 1] und 83 Dienstgradbezeichnungen definiert. Diese werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[1] auf Grundlage des Soldatengesetzes[2] festgesetzt.
Der Dienstgrad des Soldaten entspricht dem statusrechtlichen Amt des Beamten und Richters, die Dienstgradbezeichnung der Amtsbezeichnung.
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