Ein Dinghof (mhd. dinc-hof) ist ein größerer herrschaftlicher Gutsbetrieb, auch Herrschaftshof genannt. Er wurde oft von einem Vogt oder Meier verwaltet und besaß die niedere Gerichtsbarkeit; auf ihm wurden die jährlichen Gerichte abgehalten und die fälligen Abgaben eingezogen.
Die Einrichtung erfolgte meist durch Klöster, die damit ihre verstreuten kirchlichen Güter organisierten. Bei weltlichen Besitzern wurden die Dinghöfe in der Regel Herrenhof oder Fronhof genannt.