Diskriminierung Ostdeutscher

Als Diskriminierung Ostdeutscher werden die abwertende Behandlung, strukturelle Diskriminierung oder Stigmatisierung von in Deutschland lebenden Menschen bezeichnet, die auf dem Gebiet der DDR geboren oder aufgewachsen sind, also Menschen aus Ostdeutschland (siehe auch Neue Länder). Verschiedene Urteile deutscher Arbeitsgerichte kamen zum Schluss, dass die Herabwürdigung von Personen wegen ihrer ostdeutschen Herkunft keine Benachteiligung im Sinne von § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung sei.[1] Die Frage, ob Ostdeutsche eine Ethnie sind, ist umstritten.

Die Unterrepräsentation Ostdeutscher in den Eliten Deutschlands wurde seit den 1990er Jahren in verschiedenen Studien erforscht. Es wurden immer wieder Vorschläge zur Einführung einer Quotenregelung gefordert. Da die Zugehörigkeit von Menschen zur Gruppe der Ostdeutschen drei Jahrzehnte nach der Wende in vielen Fällen schwierig ist, definieren empirische Studien und Umfragen die Gruppe jeweils unterschiedlich.

  1. „Wir sind ein Volk“? Warum wir Rechtsschutz gegen die Diskriminierung als „Ossi“ brauchen. In: Ost Journal. 2. November 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Juli 2020; abgerufen am 21. Juli 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ost-journal.de

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