Distanzunterricht in Deutschland

Distanzunterricht ist eine Form des Schulunterrichtes, die sich in Deutschland juristisch aus der Beschulungspflicht des Staates sowie dem Recht von Kindern auf schulische Bildung[1] und damit zur Aufrechterhaltung des Unterrichts z. B. bei Auftreten einer Pandemie ergibt. Distanzunterricht kann aber auch dann angeordnet werden, wenn der Präsenzunterricht witterungsbedingt ausfällt.[2] Einen plötzlichen Ausfall des Präsenzunterrichts kann es auch wegen Schäden am oder im Schulgebäude geben, z. B. bei einem Ausfall der Heizungsanlage in der kalten Jahreszeit. Der Begriff Distanzunterricht wird in Deutschland seit der COVID-19-Pandemie 2020 durch die Bildungsministerien der Bundesländer verwendet, zur Abgrenzung gegen Hausunterricht (= traditionelle deutsche Übersetzung des Begriffs "homeschooling") und Fernunterricht.

  1. Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021. Bundesnotbremse II (Schulschließungen) - 1 BvR 971/21 - - 1 BvR 1069/21 -. bundesverfassungsgericht.de, 19. Dezember 2021, abgerufen am 12. Januar 2022.
  2. z. B. Informationen zum witterungsbedingten Schulausfall. Justus-von-Liebig-Schule BBS III Vechta, abgerufen am 18. Februar 2022.

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