Doppelehe Philipps von Hessen

Doppelbildnis Philipps des Großmütigen und seiner Frau Christine von Sachsen (Jost vom Hoff, 1585/90, Museumslandschaft Hessen Kassel)

Die Doppelehe Philipps von Hessen im Jahr 1540 war ein Ereignis der Reformationsgeschichte, das als Skandal auf reichsfürstlicher Ebene und als theologisch-ethische Gratwanderung der Wittenberger Reformatoren in Erinnerung blieb.

Landgraf Philipp von Hessen war neben Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen einer der beiden Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes und damit eine Führungspersönlichkeit des politischen Protestantismus im Heiligen Römischen Reich. Seit 1523 war er mit Christina von Sachsen verheiratet. 1540 heiratete er mit Zustimmung Christinas zusätzlich Margarethe von der Saale. Ein von Martin Luther und Philipp Melanchthon verfasster Beichtrat billigte diese Eheschließung, forderte aber, sie geheim zu halten – was sich nicht durchhalten ließ.

„Der machtbewusste Landesherr, umtriebige Heerführer und Vorkämpfer des Protestantismus verlässt die Ebene staatsmännischer Vernunft und lässt sein Ehebett zum Politikum werden.“[1] Die Reaktion der Zeitgenossen und der Nachwelt war einhellig negativ. Innerhalb des Schmalkaldischen Bundes hatte sich Philipp isoliert. Als Bigamist war er durch die Constitutio Criminalis Carolina mit der Todesstrafe bedroht, das schränkte seinen politischen Handlungsspielraum ein.

  1. Stephan Buchholz: Rechtsgeschichte und Literatur: Die Doppelehe Philipps von Hessen. Marburg 2004, S. 58.

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