In einer dreigliedrigen Ständeordnung, wie sie seit dem ausgehenden Mittelalter beispielsweise für Frankreich charakteristisch war, waren im Dritten Stand (französisch Tiers-État) diejenigen gesellschaftlichen Rechtssubjekte versammelt, die nicht zu den beiden privilegierten Ständen Klerus (als Erstem Stand) und Adel (als Zweitem Stand) gehörten. Er umfasste also nominell alle freien Bauern und Bürger.