Als die Dritten Fernsehprogramme (umgangssprachlich die Dritten) bezeichnet man in Deutschland die regionalen Vollprogramme der ARD. Der Begriff rührt daher, dass es in den 1960er Jahren mit dem Ersten und dem Zweiten Deutschen Fernsehen zunächst nur zwei nationale Fernsehprogramme gab. Die regional orientierten und daher auch nur regional ausgestrahlten Fernsehprogramme waren somit in ihrem Verbreitungsgebiet jeweils die dritten Programme. Verantwortlich für die Dritten Programme sind die einzelnen ARD-Rundfunkanstalten.