ETCS-Fahrterlaubnis

Interpretation einer Fahrterlaubnis mit Geschwindigkeitswechsel auf 60 km/h in 1320 m auf der Führerraumanzeige (DMI). Die vom ETCS-Fahrzeuggerät anhand der Fahrterlaubnis und weiterer Daten ermittelte zulässige Geschwindigkeit beträgt momentan rund 160 km/h.
Prinzipdarstellung des Betriebs in ETCS Level 2: Die ETCS-Fahrterlaubnis ist in dieser Skizze Teil der „Streckendaten“.

Die ETCS-Fahrterlaubnis,[1] in der Schweiz ETCS-Fahrerlaubnis,[2] englisch Movement Authority (MA), ist im Zugbeeinflussungssystem European Train Control System (ETCS) eine Nachricht, die von der Strecke an den Zug übermittelt und dort ausgewertet wird. Aus der Fahrterlaubnis, dem Bremsvermögen des Zuges, der Odometrie und weiteren Eingangsdaten werden u. a. ETCS-Bremskurven abgeleitet, die der Geschwindigkeitsüberwachung des Fahrzeugs zu Grunde gelegt werden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Zugbeeinflussungssystemen (z. B. PZB, Memor, Integra-Signum), in denen die Bewegung des Fahrzeugs grundsätzlich bis zu einer Beeinflussung bzw. einem Eingriff des Systems erlaubt wird, ist die ETCS-Fahrterlaubnis Grundvoraussetzung für eine Zugfahrt in ETCS. Ohne Fahrterlaubnis kann sich das Fahrzeug in allen ETCS-Leveln nur unter besonderen Bedingungen und in der Regel sehr langsam bewegen.

  1. Glossar - Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS). (PDF; 170 kB) DB Netz, 30. Mai 2014, S. 13, abgerufen am 12. September 2018.
  2. Projektierungsregeln für ETCS-Level 2 HGS in der Schweiz. Version V 1.9a. (PDF; 1,0 MB) Schweizerische Bundesbahnen (SBB, Systemführerin ETCS), 28. Juni 2012, S. 108–109, abgerufen am 12. September 2018.

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