Ehebruch

Als Ehebruch wird allgemein der sexuelle Verkehr eines Ehegatten mit einer dritten Person bezeichnet, der ohne Einwilligung des anderen Ehegatten erfolgt.

In der Rechtssprache wird Ehebruch heute verwendet im Sinne eines Vertragsbruchs, während in der Sozialpsychologie die Bezeichnungen Seitensprung oder Fremdgehen üblich sind.

In der Rechtssprache wird unter Ehebruch nur der Beischlaf (Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau) verstanden. Dennoch gelten auch andere sexuelle Handlungen einer verheirateten mit einer dritten Person als Verstoß gegen die ehelichen Pflichten.

In vielen Ländern ist der Ehebruch nicht (mehr) strafbar.

Vor allem in Gesellschaften mit vaterrechtlichen Gesellschaftsordnungen wird der Ehebruch einer Ehefrau streng bestraft. In mutterrechtlichen Gesellschaften gilt der Ehebruch meist als geringes Delikt, weil der biologischen Vaterschaft nur wenig soziale Bedeutung beigemessen wird. In derselben Gesellschaft können unterschiedliche, teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.[1] Trotz mitunter sehr schwerer Strafen kommen Seitensprünge in allen von Anthropologen untersuchten Gesellschaften vor.[2] Aus einer persönlichen Einstellung zum Sachverhalt eines Ehebruchs (oder Seitensprungs) lässt sich nicht auf ein Bekenntnis zur Monogamie (Einehe) und gegen Polygamie (Mehrehe) schließen.[3]

  1. Helmut Lukas, Vera Schindler, Johann Stockinger: Ehebruch. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, 1997, abgerufen am 13. Mai 2020 (vertiefende Anmerkungen, mit Quellenangaben).
  2. Helen Fisher: Anatomy of Love: A natural History of Mating, Marriage, and why we stray. Random House, New York 1992, ISBN 0-449-90897-6, S. 87 (englisch): “There exists no culture in which adultery is unknown, no cultural device or code that extinguishes philandering.”
  3. Boris Kálnoky: Polygamie per Gesetz: Wie türkische Frauen unter der Vielweiberei leiden. In: Welt Online. 4. Juni 2011, abgerufen am 13. Mai 2020.

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