Ehrenvorsitzender

Ein Ehrenvorsitzender (oder Ehrenpräsident) einer politischen Partei, eines Vereins oder eines Verbandes ist eine Person, die sich um die Unterstützung und Förderung in besonderem Maße verdient gemacht hat.

Die Ehrenmitgliedschaft kann an alle genannten Mitglieder sowie an solche natürlichen und juristischen Personen verliehen werden, die sich durch große Leistungen und eine lange Zugehörigkeit ausgezeichnet haben. Der Ehrenvorsitz kann an Vorstandsmitglieder verliehen werden, die sich durch ihren uneigennützigen Einsatz und ihr Engagement für den Verein in ganz besonderer Weise Verdienste erworben haben.

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder sind, dürfen je nach vorliegender Satzung ohne Stimmrecht an den Vorstandssitzungen (Ehrenvorsitzende) und an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. Der Ehrentitel der Ehrenmitgliedschaft bzw. des Ehrenvorsitzes kann nur lebenden Personen mit deren Zustimmung verliehen werden. Sie erlischt spätestens mit dem Tod des Ehrenmitgliedes bzw. des Ehrenvorsitzenden.


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