Eigenkirchen (lateinisch ecclesia propria, propriae hereditatis oder cellulae iuris nostri) waren im Frühmittelalter Gotteshäuser (Kirchen, Klöster), die meist Laien (örtlicher Adel, Grafen und Herzöge des Frankenreiches, bis hin zum König) auf privatem Grund und Boden errichten ließen. Die Institution erreichte im 8./9. Jahrhundert ihren Höhepunkt, wirkte aber bis ins Spätmittelalter fort.